Was bedeutet die aktuelle Situation für deine Fluggastrechte?
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 schützt Passagiere in vielen Fällen von Flugunregelmäßigkeiten. Allerdings ist wichtig zu wissen:
1. Ausgleichszahlungen sind bei Kriegsereignissen meist ausgeschlossen
Luftraumsperrungen und militärische Konflikte gelten als außergewöhnliche Umstände, auf die Airlines keinen Einfluss haben.
➡️ Daher besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250–600 €.
Trotzdem bist du nicht schutzlos:
Welche Rechte hast du trotzdem? Deine Betreuungsleistungen
Auch wenn keine Ausgleichszahlung möglich ist, hast du Anspruch auf Betreuung, sobald dein Flug eine bestimmte Verspätungsdauer erreicht.
Du hast Anspruch auf:
✔ Kostenlose Mahlzeiten & Getränke
✔ Zwei kostenlose Telefonate / E-Mails
✔ Hotelübernachtung, wenn du über Nacht warten musst
✔ Transfer zwischen Flughafen und Hotel
Diese Leistungen stehen dir unabhängig von der Ursache der Flugstörung zu – also auch bei Kriegsereignissen oder Luftraumsperrungen.
➡️ Wir prüfen für dich, was dir konkret zusteht.
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Wann gilt die EU-Fluggastrechteverordnung überhaupt?
Die Verordnung gilt in folgenden Fällen:
Die EU-Verordnung gilt…
✈️ Wenn dein Flug in der EU startet (egal welche Airline)
✈️ Wenn dein Flug in der EU landet, und die Airline aus der EU stammt
Zum Beispiel:
- Dubai → Frankfurt (mit Lufthansa) = geschützt
- Dubai → Frankfurt (mit Emirates) = nicht durch EU 261 geschützt
❌ Wann gilt die EU-Verordnung NICHT?
Manche Fälle fallen nicht unter EU 261/2004, z. B.:
- Flüge außerhalb der EU, bei denen keine EU-Airline beteiligt ist
- Militärische Evakuierungen
- Charterflüge, die nicht für die Öffentlichkeit buchbar sind
- Reine Umsteigeflüge außerhalb der EU ohne EU-Bezug
➡️ Aber: Auch wenn die EU-Verordnung nicht greift, können andere Ansprüche bestehen – z. B. nach dem Montrealer Übereinkommen, lokalem Recht oder über die Airline-Richtlinien.
Deshalb ist eine Einzelfallprüfung extrem wichtig.
Captain Frank übernimmt die Prüfung für dich – kostenfrei.
Falls wir deinen Fall annehmen können, arbeiten wir ohne Risiko für dich auf Erfolgsbasis. Im Erfolgsfall behalten wir 30% inkl. MwSt. als Gebühr vom erstatteten Betrag ein.
Warum jetzt besonders wichtig: Viele Airlines informieren unvollständig
Durch die aktuelle Lage:
- Werden Flüge kurzfristig umgeleitet oder gestrichen
- Sitzen Reisende stundenlang im Flugzeug oder am Boden fest
- Werden Versorgungsleistungen oft nicht oder nur teilweise erbracht
- Werden Passagiere zwischen Airline, Reiseveranstalter und Behörden hin- und hergeschoben
Wir wissen genau, welche Rechte du wirklich hast – und setzen sie für dich durch.
1. Fall einreichen
Du bekommst eine erste Einschätzung, ob dein Fall aussichtsreich ist.
2. Captain Frank kümmert sich um alles
3. Du erhältst deine Erstattung
Wir verrechnen nur im Erfolgsfall 30 % Provision (inkl. MwSt.), komplett fair und transparent.
FAQ – Häufige Fragen aktuell
Bekomme ich eine Entschädigung wegen des Krieges?
Sehr wahrscheinlich nein, da Krieg außergewöhnlicher Umstand ist.
Kann ich Betreuung verlangen?
Ja – immer, wenn du wartest, unabhängig vom Grund.
Ich sitze im Ausland fest – wer zahlt mein Hotel?
Oft die Airline. Wir prüfen das für dich.
Was ist, wenn die EU-Verordnung nicht gilt?
Dann prüfen wir andere Ansprüche (Montrealer Übereinkommen, Airline-Regeln etc.).
Bereit? Dann schick uns deinen Fall, wir kümmern uns!
Du brauchst nur wenige Minuten, um deinen Fall einzureichen, den Rest übernimmt Captain Frank für dich.
Kostenlose Ersteinschätzung, echte persönliche Betreuung und 30 % Erfolgsprovision inkl. MwSt. nur im Erfolgsfall.
Lehn dich zurück, wir setzen deinen Anspruch durch, notfalls auch vor Gericht, ohne Zusatzkosten.
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